Tipp 1
    Sie haben eine schöne Kätzin erworben und möchten mit ihr einen Wurf 
    haben. 
    Wichtig ist in erster Linie die Gesundheit. 
    
      - Ist die Kätzin mindestens 10 Monate alt ? Dies ist in der Regel das 
      Alter, mit dem man mit einer Kätzin züchten sollte. Eine frühere Deckung 
      ist nur aus medizinischen Gründen in Betracht zu ziehen, nachdem Ihr 
      Tierarzt die Kätzin besichtigt hat und dies empfehlen würde - kann z.B. 
      bei so genannter Dauerrolligkeit (d.h. wenn die Kätzin sehr oft in sehr 
      kurzen Abständen rollig ist) sinnvoll sein.
 
      - Ist Ihre Kätzin auch groß und kräftig genug ? Eine Kätzin sollte 
      mindestens ein Gewicht von 3,5 bis 4 kg haben, sollte gut entwickelt und 
      kräftig sein. Fragen Sie dazu unbedingt auch Ihren Tierarzt.
 
     
    Fragen Sie auch Ihren Verein, welche Regelungen es in Bezug auf 
    Zuchtkatzen gibt. 
    Nur der Wunsch nach kleinen Babies ist kein guter Zuchtbeginn ! 
    Tipp 2
    Sie benötigen einen Deckkater. Entweder haben Sie einen Kater 
    bereits zuhause, oder Sie müssen zu einem anderen Kater decken gehen. 
    Informieren Sie sich sehr genau über den Deckkater, am besten bei ihrem 
    Verein. 
    
      - Der Kater sollte gut vererben (z.B. keine genetischen Defekte 
      vererben).
 
      - Der Kater muss gesund sein (z.B. alle erforderlichen Impfungen und 
      Tests besitzen).
 
      - Die Linien (sind die Zwinger, die Sie im Stammbaum des Katers finden) 
      sollen gut mit Ihren eigenen Linien harmonieren.
 
     
    Fragen Sie dazu auch zuerst Ihren Verein, und erkundigen Sie sich vorher, 
    welche Regelungen Ihr Verein in Bezug auf Deckkater hat. 
    Der nächste Kater, gleich ums Eck, ist nicht immer der beste Kater ! 
    Tipp 3
    Sie müssen in der Regel eine Deckgebühr beim Deckkaterbesitzer 
    bezahlen. Diese Gebühr ist nach Rasse, aber auch nach Titeln des Deckkaters, 
    oft sehr unterschiedlich, und variiert sehr stark von 300.-€ bis 700.-€, 
    oder auch mehr. 
    Treffen Sie mit dem Deckkaterbesitzer eine klare Vereinbarung, und 
    zwar schriftlich: 
    
      - Wie hoch ist die Deckgebühr ?
 
      - Wann ist die Deckgebühr fällig ? Erst bei erfolgreicher Deckung, im 
      vorhinein zu bezahlen, etc.
 
      - Welche Impfungen, Tests muss Ihre Kätzin haben, und wie alt dürfen sie 
      sein ?
 
      - Wie oft können Sie zum 'Nachdecken' kommen, wenn es das 1.Mal nicht 
      geklappt hat ? Ein seriöser Züchter wird Ihnen mindestens 2mal eine 
      Nachdeckung erlauben, oder Ihnen den Großteil der Deckgebühr wieder 
      zurückgeben.
 
     
    Treffen Sie keine Vereinbarungen mit Züchtern, die Sie nicht schon lange 
    kennen, dass das Decken im Tausch mit einem Jungtier kostenlos oder billiger 
    ist. Sie ersparen sich viel Ärger. 
    Wollen Sie unbedingt eine solche Vereinbarung treffen, dann trennen Sie die 
    Vereinbarung für das Decken klar von der Vereinbarung, dass der 
    Deckkaterbesitzer im Gegenzug dafür ein Jungtier aus Ihrem Wurf sich 
    aussuchen darf. Machen Sie zwei getrennte Vereinbarungen, eine über das 
    Decken und die Deckgebühr (bezahlen Sie diese auch), und eine über das 
    Jungtier, das der Deckkaterbesitzer von Ihnen erhalten soll (schreiben Sie 
    einen klaren Vertrag mit sehr klaren Bedingungen). 
    Tipp 4
    Sie benötigen einen Zwingernamen, unter dem Ihre Jungtiere 
    registriert werden. 
    
      - 
		Beantragen Sie also einen Zwingernamen bei Ihrem Verein, bevor Sie 
      Ihren 1. Wurf planen.
 
      - Bei uns ist der Zwingername 17 Zeichen, incl. Sonderzeichen und 
      Satzzeichen lang.
 
      - Sie können den Namen selbst wählen, achten Sie darauf, dass es nicht 
      ein bekannt klingender Name ist, denn meistens sind solche Zwingernamen 
      bereits vergeben.
 
      - Bedenken Sie auch, alle Ihre zukünftigen Jungtiere werden diesen 
      Zwingernamen als Familiennamen führen, Sie können diesen Zwingernamen also 
      nicht mehr tauschen oder ändern.
 
		- Da Zwingernamen international registriert werden dürfen sie noch 
		nicht gebraucht werden. Sie können auf der
		FIFe- website 
		die bereits registrierten Namen überprüfen.
 
     
    Der Zwingername sollte ein Name sein, der ins Ohr geht und leicht zu 
    merken ist. 
    
      
    Tipp 5
    Eine Kätzin ist im Schnitt zwischen 63 und 65 trächtig. 
      - Schreiben Sie sich also das Deckdatum genau auf, so können Sie den 
      voraussichtlichen Geburtstermin errechnen.
 
      - Treffen Sie also rechtzeitig alle Vorkehrungen, damit Ihre Kätzin in 
      Ruhe werfen kann, wie Wurfkiste, saubere Lacken, Handtücher, genügend 
      Wärme.
 
      - Werden Sie nicht hektisch oder nervös, wenn die Jungen nicht am 65. 
      Tag kommen, und schleppen Sie die Kätzin nicht unnötig zum Tierarzt - es 
      kommt auch vor, dass Kätzinnen erst mit 68-69 Tagen werfen. So lange die 
      Kätzin einen gesunden und munteren Eindruck macht, ist kein Grund, panisch 
      zu werden.
 
      - Ihre Kätzin braucht während der Schwangerschaft das beste Futter, das 
      Sie besorgen können, und Ruhe und keinen Stress. Lassen Sie die Kätzin in 
      ihrer gewohnten Umgebung, seien Sie nicht wie eine Glucke, die ihre Kinder 
      von allem abschirmt.
 
       
    Meistens zeigt sich die Trächtigkeit so um die 4. Woche, indem sich die 
    Zitzen auffallend rosa einfärben. Sie haben also genügend Zeit, um 
    festzustellen, ob die Kätzin trächtig ist, begutachten Sie daher nicht 
    täglich die Kätzin, Sie sehen Nichts in den ersten 3 Wochen.  | 
    
    Tipp 6
    Die Geburt kündigt sich meistens vorher an. 
    
      - Die Kätzin beginnt einen geeigneten Wurfplatz zu suchen, geht z.B. 
      gerne in Ihren Kleiderkasten hinein, sucht sich eine Höhle, wird 
      auffallend zudringlich und folgt Ihnen auf Schritt und Tritt.
 
      - Beobachten Sie einfach Ihre Katze, und es wird Ihnen auffallen, wann 
      es so weit ist.
 
      - Treffen Sie auch mit Ihrem Tierarzt für den Fall der Fälle eine 
      Vereinbarung, sodass dieser im Notfall rasch zur Stelle ist. Notfälle 
      treffen sehr selten ein, wenn die Kätzin gesund und kräftig ist und gut 
      gehalten wird.
 
     
    Lassen Sie sich also nicht in Panik versetzen durch das, was Sie 
    vielleicht in der Literatur gelesen haben oder von anderen Züchtern gehört 
    haben mögen. 
    Seien Sie auch währen der Geburt weder hektisch noch panisch, die Kätzin 
    weiß sehr gut selbst, was zu tun ist. 
    
      
    Tipp 7
    Melden Sie den Wurf mit entsprechendem Alter bei Ihrem Verein. 
    
      - Melden Sie den Wurf so ab der 4.Woche - bei Ihrem Verein, es gibt dazu 
      die so genannte
      Wurfmeldung. 
      'Schwarz züchten' lohnt nicht, dazu sind die Stammbäume viel zu billig.
 
      - Sie dürfen Jungtiere - und auch erwachsene Katzen, auch 
      Kastraten - nur mit Stammbaum abgeben. Der Stammbaum ist wie eine 
      Geburtsurkunde.
 
      - Wenn Ihnen bei den Farben Etwas unklar, kontaktieren Sie einfach den 
      Zuchtausschuss Ihres Vereines, dieser ist dazu da, um Ihnen bei der 
      Farbbestimmung zu helfen, und hat genügend Erfahrung darin.
 
     
    Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Jungtiere rechtzeitig einen 
    Stammbaum erhalten, und in die Jungtiervermittlung aufgenommen werden. 
    Denken Sie auch daran, dass Sie auf dem Stammbaum einen Zuchtsperrvermerk 
    eintragen lassen können. Geben Sie dies bei der Wurfmeldung einfach an. 
    Tipp 8
    Geben Sie auf keinen Fall Kätzchen vor 14 Wochen ab. 
    Dies hat seine guten Gründe: 
    
      - Nur so können die Kätzchen den vollständigen Impfschutz (d.h. Erst- 
      und Zweitimpfung !) haben, und dies mit einem angemessenen Alter und nicht 
      zu jung. Nur die Erstimpfung ist kein ausreichender Impfschutz, d.h. eine 
      Zweitimpfung im Abstand von 4 Wochen ist unbedingt für einen vollständigen 
      Impfschutz erforderlich.
 
      - Viele Kätzchen trinken noch mit 10 Wochen bei der Mutter, je länger, 
      desto besser.
 
      - Mit einem Alter von 14 Wochen sind die Kätzchen auch kräftig genug, 
      d.h. haben auch ein entsprechendes Gewicht. Kätzchen mit einem Gewicht von 
      weniger als 1,5 kg sind zu klein für eine Abgabe !
 
     
    Tipp 9
    
      - Jungtiere - wie auch erwachsene Katzen, gilt auch für 
      Kastraten, dürfen in unserem Verein nur mit einem
      
      Gesundheitszertifikat abgegeben werden, das von einem zugelassenen 
      Tierarzt ausgefüllt und unterschrieben werden muss.
 
      Am einfachsten ist es, wenn Sie dieses Gesundheitszertifikat bei den 
      Impfungen der Jungtiere machen lassen. 
      Warum ein Gesundheitszertifikat ? 
      Es ist dies - genauso wie der Stammbaum - ein Qualitätsnachweis, dass 
      bestimmte Grunduntersuchungen vom Tierarzt durchgeführt wurden. 
      - Es dient auch zu Ihrem Schutz, im Falle von Unklarheiten oder 
      Streitigkeiten, wenn später Defekte oder Mängel auftreten.
 
      - Scheuen Sie sich nicht, auch die auf dem Gesundheitszertifikat 
      vorgeschriebenen und empfohlenen Test durchführen zu lassen. Fatalismus, 
      oder den Kopf in den Sand zu stecken, hilft Ihnen bei der Zucht nicht 
      weiter, und wird Ihrem guten Ruf als seriöser Züchter schaden.
 
      - Unser Verein ist nicht dazu da, Sie bei jedem Schritt zu kontrollieren 
      und noch mehr Vorschriften zu erlassen, sondern Sie zu beraten und mit 
      Ihnen gemeinsam ein Zuchtprogramm so auszuarbeiten, dass genetische 
      Defekte oder Probleme bei der Zucht vermieden werden. Scheuen Sie sich 
      also nicht, den Zuchtausschuss zu kontaktieren.
 
     
      
    
      
    Tipp 10
    Was benötigen Sie an Formalitäten für die Abgabe von Jungtieren 
    und Katzen ? 
      - Sie müssen für jedes Jungtier - auch für jede erwachsene Katze, gilt 
      auch für Kastraten - einen 
      
      schriftlichen Vertrag mit dem neuen Besitzer machen.
 
      - Katzen dürfen nur mit Stammbaum abgegeben werden. Eine andere 
      Vereinbarung mit dem neuen Besitzer ist nicht erlaubt und macht auch 
      keinen Sinn, da die Stammbäume viel zu billig sind, als dass sich daraus 
      ein höherer Kaufpreis ableiten ließe oder gerechtfertigt wäre.
 
      - Sie dürfen jede Katze, Jungtier, wie auch Kastraten, nur mit einem
      Gesundheitszeugnis 
      abgeben das sie dem neuen Besitzer mitgeben. Sie behalten eine Kopie um 
		bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten die Daten zur Verfügung zu haben.
 
		- Alle ihre Jungtiere sind vor Abgabe mit einem Microchip zu 
		versehen, so können sie die Identifikation ihrer Tiere verbessern und 
		Missbrauch vorbeugen.
 
		- Katzen dürfen nur mit vollständigem Impfschutz, meist ist 
		dieser in einem Impfpass vermerkt, abgegeben werden. D.h. Sie müssen dem 
		neuen Besitzer auch den Impfpass geben, auch hier ist es empfehlenswert 
		eine Kopie zu behalten.
 
       
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